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Die barrierefreie Küche – für mehr Selbstständigkeit

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Barrierefreies Wohnen gewinnt für die immer älter werdende Bevölkerung mehr und mehr an Bedeutung. So müssen Wohnräume wie Wohnzimmer und Bad den individuellen Bedürfnissen gerecht werden, um Menschen mit Behinderung und älteren Leuten eine hohe Lebensqualität zu erhalten. Dies gilt auch für die barrierefreie Küche, denn immer mehr Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Seniorinnen und Senioren möchten in ihren eigenen vier Wänden bleiben und in der Lage sein, ihre Mahlzeiten selbst zubereiten zu können.

Ausstattung

Eine Küche gilt als barrierefrei, wenn sie so gestaltet ist, dass Personen mit körperlichen Einschränkungen sie inklusive Möbel, Geräte und sämtlicher Utensilien selbstständig nutzen können. Dabei spielt neben der Anordnung der Elemente genügend Platz eine wichtige Rolle. So müssen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Seniorinnen und Senioren einen ausreichend großen Bewegungsradius haben. Auch Höhe und Position der Geräte und Elemente müssen auf die Bedürfnisse der Menschen angepasst sein. Hierbei empfehlen sich höhenverstellbare und unterfahrbare Elemente, sodass sie auch im Sitzen problemlos bedient werden können. Bei der Küchenplanung sollte beachtet werden, dass jede Person mit einer Einschränkung andere Bedürfnisse hat. So muss die barrierefreie Küche für eine Rollstuhlfahrerin oder einen Rollstuhlfahrer anders gestaltet werden als für eine blinde Person oder eine Seniorin oder einen Senioren mit Rollator.

Bewegungsfreiheit

Die Bewegungsfreiheit ist ein wesentlicher Parameter barrierefreie Küche. Entsprechend der Norm muss die Bewegungsfläche mindestens 120 x 120 cm betragen. Der Bewegungsradius liegt bei einer rollstuhlgerechten Küche sogar bei 150 x 150 cm. Die Mindesttiefe der Küchenzeile liegt bei einer seniorengerechten Küche bei 120 cm, während sie bei einer rollstuhlgerechten Küchenzeile 150 cm betragen muss. Die Türen sind neben der Bewegungsfreiheit ein weiterer wichtiger Faktor. Diese sollten mindestens 90 cm breit sein. Bei der Anordnung von Küchengeräten sollte beachtet werden, dass die Laufwege möglichst kurz sind. Zudem sollten oft genutzte Utensilien wie Besteck und Töpfe für alle Personen gut erreichbar sein.

Anordnung der Elektrogeräte

Küchengeräte wie Elektroherd oder Kühlschrank gehören zu den am meisten genutzten Geräten und sollten deshalb so angerichtet sein, dass sie von allen Personen gut zu bedienen sind. Die optimale Arbeitshöhe entspricht hierbei der Höhe der Arbeitsplatte. Die Tür des Backofens sollte seitlich geöffnet werden können, damit Unfälle vermieden werden. Besonders gut eignen sich Backöfen mit Selbstreinigungsfunktion. Geeignete Dunstabzugshauben sind Geräte, die in den Herd eingelassen oder per Fernsteuerung bedient werden können. Eine flache Spüle mit Brauseschlauch lässt sich auch gut von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern bedienen.

Einrichtung

Neben den Elektrogeräten und der Spüle müssen sich auch die übrigen Elemente wie Arbeitsplatte und Schränke den Bedürfnissen körperlich eingeschränkter Menschen anpassen. So sind unterfahrbare Arbeitsplatten und rollbare Unterschränke für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer optimal zu bedienen. Elektronisch absenkbare Oberschränke und Schubladen mit Drehsystem sorgen dafür, dass Teller, Tassen und Besteck für alle Personen erreichbar sind. Durchsichtige Zwischenböden und Glasfronten ersparen den Menschen langes Suchen. Ebenfalls gut erreichbar sein sollten Steckdosen. Hier eignen sich Steckdosenleisten, die in die Arbeitsplatte eingelassen sind. Rutschfeste und gut zu reinigende Bodenbeläge verringern die Unfallgefahr. Hier sollten Betroffene Fliesen mit rauen Oberflächen oder PVC-Böden wählen.


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